Gemeinde Röhrmoos

Rathausplatz 1

85244 Röhrmoos

Telefon: 08139 / 9301-0

Fax: 08139 / 9301-20

E-Mail: gemeinde@roehrmoos.de

Internet: www.roehrmoos.de

Wohnungsgeberbestätigung

Wann ist dieses Formular notwendig?

  • Jeder Bürger ist verpflichtet eine Änderung seines Wohnsitzes innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. 
  • Seit 01.11.2015 ist eine Wohnungsgeberbestätigung  Pflicht. Bitte bringen Sie diese - neben Personalausweis und Reisepass - zur persönlichen Anmeldung mit.
  • Als Wohnungsgeber können Sie uns gerne vorab die Bestätigung zukommen lassen.
  • Wir akzeptieren aus rechtlichen Gründen keine Onlineerklärungen ohne BayernID inkl. Legitimation mit Personalausweis.

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Sie legitimieren sich damit rechtskräftig uns gegenüber.

 

Um mit diesem Formular einen rechtskräftigen Vorgang zu beginnen, müssen Sie sich mit Ihrer BayernID legitimieren!
Andernfalls ist die Schriftform notwendig.


Sie möchten das Formular online ausfüllen und absenden, ohne sich am Bürgerkonto anzumelden?

 


Datenschutzrechtliche Hinweise nach Art.13 DSGVO: www.roehrmoos.de/datenschutzerklaerung

Angaben zum Wohnungsgeber
Angaben zur Wohnung, in die eingezogen wird
Folgende Person(en) ist/sind in die angegebene Wohnung eingezogen: