Gemeinde Röhrmoos

Rathausplatz 1

85244 Röhrmoos

Telefon: 08139 / 9301-0

Fax: 08139 / 9301-20

E-Mail: gemeinde@roehrmoos.de

Internet: www.roehrmoos.de

Antrag auf Erteilung eines vorläufigen Negativzeugnisses

Das Bürgerkonto (BayernID) ist der zentrale Zugang zu Online-Verwaltungsleistungen. Wenn Sie sich einmalig registrieren, können Sie das Bürgerkonto für alle Online-Dienste aller Behörden nutzen. Sie legitimieren sich damit rechtskräftig uns gegenüber.

Hiermit beantrage ich für nachfolgend beschriebenen Hund, bei dem rassebedingt die Eigenschaft als Kampfhund vermutet wird, ein vorläufiges Negativzeugnis.

 

Ausschlaggebend für die Annahme als Kampfhund ist Art. 37 Abs. 1 LStVG in Verbindung mit § 1 Abs. 2 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit.

 

Das vorläufige Negativzeugnis soll belegen, dass es sich bei meinem Hund nicht um einen erlaubnispflichtigen Kampfhund handelt.

Angaben zu meiner Person
Angaben zu dem Hund
Ggfs. Angaben zur Vorbesitzerin/ zum Vorbesitzer

Wichtige Informationen

Hat Ihr Hund das Alter von 18 Monaten erreicht, so kann über die Erteilung eines unbefristeten Negativzeugnisses erst dann entschieden werden, wenn das Gutachten einer/eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für das Hundewesen zu den Wesensmerkmalen des Hundes vorliegt.
Bitte legen Sie das Gutachten spätestens bis zu Beginn des 18. Lebensmonats des Hundes vor.

Eine Liste der Hundesachverständigen erhalten Sie auch von der Industrie- und Handelskammer, Tel. 089/51 16-0, www.muenchen-ihk.de

Mit der Auswahl der Schaltfläche "elektronisch senden", werden Ihre Eingaben automatisch an die zuständige Sachbearbeitung der Gemeinde Röhrmoos übermittelt. Eine Kopie der Nachricht geht an Ihre oben angegebene E-Mail-Adresse.