Gemeinde Röhrmoos

Rathausplatz 1

85244 Röhrmoos

Telefon: 08139 / 9301-0

Fax: 08139 / 9301-20

E-Mail: gemeinde@roehrmoos.de

Internet: www.roehrmoos.de

Anmeldung zur Mittagsbetreuung für das Schuljahr 2023/2024

Anmeldung bis spätestens 05. Mai 2023 einreichen!

Hiermit melde/n ich/wir für das Schuljahr 2023/2024 das Kind ab dem

verbindlich zur Mittagsbetreuung an der Gregor-Märkl-Schule an.

1. Personalien des Kindes
2. Personalien des/r Personensorgeberechtigten
3. Betreuungszeit

Unser Kind soll folgendermaßen betreut werden. Ab Schulschluss bis ...

Auszug zu "Hinweise zur Anmeldung zur Mittags-/Nachmittagsbetreuung"

  1. Die Mittags- und Nachmittagsbetreuung findet an Schultagen nach Schulschluss von Montag bis Donnerstag bis 17.00 Uhr und am Freitag bis 16.00 Uhr statt.
     
  2. Bei der Anmeldung besteht die Verpflichtung alle Angaben zur Person des anzumeldenden Kindes und der Personensorgeberechtigten zu machen, die für die Aufnahme und Betreuung des Kindes erforderlich sind (z.B. Wohnsitz, telefonische Erreichbarkeit usw.). Änderungen, insbesondere beim Personensorgerecht, bei der Anschrift und der telefonischen Erreichbarkeit, sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
     
  3. Das Benutzungsverhältnis kann beiderseits bis zum 20.ten jeden Monats zum Monatsende beendet werden. Die Abmeldung des Kindes hat schriftlich durch die Personensorgeberechtigten bis zum 20.ten des Monats bei der Gemeinde Röhrmoos zu erfolgen.
     
  4. Das Entgelt wird mit der Anmeldebestätigung festgesetzt. Bei vorübergehender Abwesenheit, auch im Falle einer Erkrankung, bleibt die Entgeltpflicht unberührt, d.h. es erfolgt keine Erstattung. Für die Mittags- und Nachmittagsbetreuung erfolgt eine 11-monatige Gebührenerhebung. Der August ist beitragsfrei.
     
  5. Die bei der Anmeldung für das Schuljahr festgelegte Buchungszeit und die Anzahl der gebuchten Tage, kann bei Bedarf verändert werden. Die Veränderung der Buchungszeit ist schriftlich bis zum 20.ten des Monats zum Monatsende bei der Gemeinde anzuzeigen.
     
  6. Das Mittagessen wird geliefert. Die Gemeinde behält sich im Falle einer Erhöhung durch den Lieferanten eine entsprechende Preisanpassung vor.
     
  7. In Anbetracht der Corona-Pandemie behält sich die Gemeinde Röhrmoos das Recht vor, die Mittagsbetreuung jederzeit einzustellen oder nur in begrenztem Umfang anzubieten oder die Teilnehmeranzahl zu reduzieren. Ob ein Mittagessen angeboten werden kann und die Betreuung bis 17.00 Uhr möglich ist, hängt von der jeweils aktuellen Lage ab. Wenn es die Umstände erfordern, kann die Gemeinde Röhrmoos die Betreuungszeit auf 16.00 Uhr begrenzen.

Mit der Auswahl der Schaltfläche "elektronisch senden", werden Ihre Eingaben automatisch an die zuständige Sachbearbeitung der Gemeinde Röhrmoos übermittelt. Eine Kopie der Nachricht geht an Ihre oben angegebene E-Mail-Adresse.